Teil 1: Wann ist der Richter befangen?
Oftmals sind Sachverständige bei konkreten, "nachbohrenden" Fragen in der Auseinandersetzung bei Gericht unzureichend vorbereitet oder reagieren manchmal ungehalten.
Antwortet ein SV bspw. derart: "Wenn ich gefragt werde, welche … auf Seite … gemeint ist, … so halte ich diese Frage für eine Frechheit." Dieses Verhalten des Sachverständigen kann einen Ablehnungsgrund darstellen, daher ist sofort von seinem Ablehnungsrecht Gebrauch zu machen. Verhandelt dann eine Partei (Kläger oder Beklagter, sowie auch deren Prozessbevollmächtigte) in Kenntnis weiter zur Sache, so geht der Ablehnungsgrund verloren.
Befangenheit kann im Prozess eine scharfe Waffe sein, aber nur wenn schnell gehandelt wird. Der Befangenheitsantrag ist in solchen Fällen bis zur Stellung der sog. Sachanträge zu erheben.
Vgl. OLG Frankfurt/M., Beschluß v. 03.09.2012 – 3 W 44/12